Mittwoch, 01. Januar 2020
Neue Vorschriften betreffend den WAB Kursen
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2018 gilt folgende Neuerung im Bereich der Neulenkerausbildung:
- Alle Neulenkenden müssen nur noch einen WAB Kurs absolvieren.
- Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung VOR dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs bis zum Ablaufdatum des Führerausweises (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
- Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung NACH dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren.