AGB - WAB Zentralschweiz AG
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstreckt sich auf sämtliche Fahrtrainings und alle Kursangebote in der obligatorischen sowie der freiwilligen Weiterbildung, nachfolgend als "Kurs/Kurse" bezeichnet.
Anmeldung / Bestätigung / Zahlung / Mahngebühren / Leistung
Mit einer Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder elektronisch) zu einem Kurs werden die aktuell geltenden AGB akzeptiert. Alle Kursanmeldungen werden seitens Kursveranstalter bestätigt. Die Bestätigung beinhaltet die Rechnung mit den Angaben zu Kurszeit, Ort und Datum sowie alle notwendigen Informationen zur Kursteilnahme. Die Bestätigung erfolgt üblicherweise elektronisch. Auf speziellen Wunsch kann die Bestätigung auch auf dem Postweg beantragt werden.
Die Kurskosten werden bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als drei Wochen vor dem Kurs) direkt beim Anmeldeprozess auf der Debitkarte, Kreditkarte oder per TWINT belastet. Anmeldungen, die mehr als drei Wochen vor dem Kurs erfolgen, können auf Wunsch auf Rechnung bezahlt werden. Das Kursgeld ist im Falle einer Rechnungsstellung spätestens 14 Tage vor dem Kursdatum vollständig zu begleichen. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kursen werden die Teilnahmebestätigungen erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen generiert und ausgehändigt.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung von offenen Rechnungen werden folgende Gebühren verrechnet:
- Gebühr 1. Mahnung = Fr. 0.00
- Gebühr 2. Mahnung = Fr. 25.00
- Gebühr 3. Mahnung = Fr. 40.00
Falls ein bereits bezahlter Betrag ohne Verschulden unsererseits zur Rückerstattung fällig wird, werden je Transaktion Fr. 40.00 Gebühren erhoben. Die Umbuchung einer bereits erfolgten Zahlung auf einen anderen Kurstermin erfolgt in jedem Fall kostenlos. Für die vertragliche Leistung gilt der Kursbeschrieb gemäss der Ausschreibung. Die WAB Zentralschweiz AG behält sich das Recht vor, die Kurse bei ausserordentlichen Verhältnissen anzupassen, wie z. B. beim Ausfallen von technischen Anlagen, Personal, Fahrstrecken oder extremen Wetterverhältnissen.
Datenschutz
Die Verwendung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschliesslich im Rahmen der Kursadministration und nur so lange, wie ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund gegeben ist. Die derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen basieren auf spezifischen Rechtsgrundlagen und sind unter https://wabzentralschweiz.ch/datenschutz/ einsehbar.
Umbuchung
Die Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist jederzeit möglich und kann telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Für die Umbuchungen werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 14 Tage vor dem Kurs = Fr. 0.00
- 13 bis 7 Tage vor dem Kurs = Fr. 50.00
- 6 bis 3 Tage vor dem Kurs = Fr. 100.00
- weniger als 3 Tage vor dem Kurs = 80% der Kurskosten
- nicht erscheinen am Kurstag = 100% der Kurskosten
Annullierungsbedingungen
Eine Annullierung des gebuchten Kurses ist jederzeit möglich und kann telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Bei einer Annullierung eines Kurses fallen folgende Gebühren an:
- bis 28 Tage vor dem Kurs = Fr. 0.00
- 27 bis 14 Tage vor dem Kurs = Fr. 50.00
- 13 bis 7 Tage vor dem Kurs = Fr. 100.00
- weniger als 7 Tage vor dem Kurs = 80% der Kurskosten
- nicht erscheinen am Kurstag = 100% der Kurskosten
Krankheit / Unfall
Sofern ein gebuchter Kurs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht wahrgenommen werden kann, ist eine unverzügliche Meldung nach Eintritt der Erkrankung / des Unfalles an das Sekretariat erforderlich. Innerhalb einer Woche nach Eintritt der Erkrankung oder des Unfalls ist ein Arztzeugnis vorzulegen, woraus hervorgeht, dass die Teilnahme am Kurs aufgrund der Erkrankung oder des Unfalls nicht möglich war. Sofern das Arztzeugnis fristgerecht im Sekretariat eingereicht wird, wird für das Nichterscheinen lediglich eine Bearbeitungspauschale von Fr. 50.00 verrechnet. Wird das Arztzeugnis später als eine Woche nach dem gebuchten Termin nachgereicht, kann es nicht mehr akzeptiert werden. Dies hat zur Folge, dass 100% der Kurskosten verrechnet werden müssen.
Zulassungsbedingungen zum gebuchten Kurs
Die Zulassungsbedingungen zum gebuchten Kurs sind wie folgt:
- Am Tag des Kurses muss ein gültiger Führerausweis zur Identifizierung vorgelegt werden können.
- Die Teilnahme von Personen, die unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen, ist nicht gestattet. Bei Drogen gilt die Nulltoleranz, bei Alkohol liegt der Toleranzwert bei maximal 0,1 Promille.
Wenn jemand aus einem der genannten Gründe vom Kurs ausgeschlossen wird, bleiben die Kurskosten in vollem Umfang geschuldet.
Kurszeiten / Pünktlichkeit / Zu spätes Eintreffen
Die Kurszeiten sind auf sieben Stunden festgelegt und die Teilnehmenden werden gebeten, pünktlich zu erscheinen. Die genauen Kurszeiten und der Kursort sind der schriftlichen Einladung zu entnehmen. Bei verspätetem Eintreffen kann die Teilnahme am Kurs grundsätzlich nicht mehr gewährleistet werden und ein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten ist ausgeschlossen. Bei einer geringfügigen Verspätung von maximal 20 Minuten obliegt die Entscheidung über die Kursteilnahme der kursverantwortlichen Person.
Verhalten von Kursteilnehmenden
Das Verhalten der Kursteilnehmenden hat insofern kollegial und kooperativ zu sein, als dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Sollte das Verhalten einzelner Kursteilnehmender störend oder ausfällig sein, kann nach einer vorgängigen mündlichen Verwarnung ein Ausschluss vom Kurs erfolgen. Teilnehmende, welche sich den Anweisungen der Kursleitenden widersetzen und/oder die sichere Durchführung des Kurses beeinträchtigen, werden nach einer einmaligen mündlichen Verwarnung von dem Kurs ausgeschlossen.
Wenn jemand aus den oben genannten Gründen vom Kurs ausgeschlossen wird, bleiben die Kurskosten zu 100 % geschuldet.
Gutscheine
Es werden nur Originalgutscheine oder Gutschriften von WAB Zentralschweiz AG akzeptiert.
Kurssprache
Die Kurssprache ist Deutsch. Das Sprachniveau der Kursteilnehmenden muss mindestens dem Niveau A2 entsprechen. Aus Sicherheitsgründen können Kursteilnehmende, die das erforderliche Sprachniveau nicht erfüllen, nicht zum Kurs zugelassen werden. In Zweifelsfällen bezüglich des Sprachniveaus ist vorab mit dem Sekretariat Kontakt aufzunehmen. Fremdsprachige Kurse können auf Anfrage organisiert werden.
Haftung und Versicherung
Die Kursteilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr am Kurs teil und tragen die volle Verantwortung für ihr eigenes Verhalten. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Im Kurspreis inbegriffen ist eine Kollisions-Kasko für die Fahrzeuge aller Kursteilnehmenden. Diese Versicherung beschränkt sich auf angeordnete Fahrten während der gesamten Dauer des Kurses, wobei Fahrten während der Pausen, z.B. während der Mittagspause, ausgeschlossen sind. Bei eigenem Verschulden wird den Verursachenden je Schadenfall ein Selbstbehalt von maximal 1'000.00 CHF angelastet.
Pandemie / Haftung
Die Teilnahme der Mitarbeitenden und Kursteilnehmenden an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Falle einer möglichen Ansteckung, beispielsweise mit dem Coronavirus, während der Kursteilnahme, wird seitens des Kursveranstalters jegliche Haftung abgelehnt.
Fahrzeuge der Kursteilnehmenden
Für die Kursteilnahme von praxisorientierten Kursen benötigen alle Kursteilnehmenden ein geeignetes Fahrzeug. Zu allen Kursen werden nur Fahrzeuge zugelassen, welche den üblichen Zulassungsvorschriften entsprechen. Es sei darauf hingewiesen, dass abgewandelte oder fahruntaugliche Fahrzeuge nicht zum Kurs zugelassen werden. Falls einzelne Kursteilnehmende kein Fahrzeug organisieren können, besteht die Möglichkeit, bei uns als Kursveranstalter ein Fahrzeug zu mieten. Falls ein Mietfahrzeug benötigt wird, ist dies bei der Kursanmeldung zu deklarieren oder mindestens vier Tage vor dem Kurs per Telefon oder E-Mail zu reservieren.
Des Weiteren ist die Verwendung von Fahrzeugen, die mit SPIKES-Reifen ausgerüstet sind, für die Kurse nicht gestattet.
Kursabsage seitens Kursveranstalter
Die WAB Zentralschweiz AG behält sich das Recht vor, Kurse auch kurzfristig abzusagen, falls diese aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden müssen. In diesem Fall besteht für die Kundschaft kein Anspruch auf Abgeltung. Die bereits bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch vollumfänglich zurückerstattet oder auf eine andere Kursbuchung übertragen.
Sonstiges
Die WAB Zentralschweiz AG behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Broschüren, Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
Es gilt Schweizer Recht
Als Gerichtsstand ist Sursee LU definiert. Mit der Anmeldung werden die AGB automatisch akzeptiert.
Die AGB finden für alle Personen Anwendung
Aus Gründen der Einfachheit und Verständlichkeit wurden die Ausführungen in neutraler Form verfasst. Es ist jedoch evident, dass sie sich an alle Menschen richten, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität.
AGB – WAB Zentralschweiz AG, Ruswil, 21.01.2025_VR