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WAB Zentralschweiz AG
Schützeberg 2
Postfach 81
6017 Ruswil
Telefon 041 496 00 20

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News

02.04.2012
Kurzfristige WAB Termine
Jederzeit ganz kurzfristige WAB Termine buchbar!

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16.03.2012
WAB Kurse für Biker
Ab sofort sind die Termine für das Jahr 2012 buchbar!

» Details
 
 
 
 

AGB - WAB Zentralschweiz AG

Anmeldung
Anmeldungen per Telefon, Internet, E-Mail oder auf dem Postweg sind verbindlich.

Absage / Kurzfristige Terminverschiebung
Der gebuchte Termin kann bis 14 Tage vor dem Kurs ohne Kostenfolge verschoben oder annuliert werden.
Bei Mutationen zwischen 13 Tagen und 1 Tag vor dem Kurs wird eine Gebühr von der Hälfte des Kurspreises verrechnet.
Abmeldungen per *SMS* werden nicht akzeptiert. Bereits bezahlte Kurskosten werden nicht zurückbezahlt. Der Kunde erhält in diesem Falle eine entsprechende Gutschrift.

Zahlung der Kurskosten
Die Kurskosten müssen mindestens 14 Tage vor dem Kurstermin überwiesen werden. Barzahlungen am Kurstag sind im Ausnahmefall möglich.

Krankheit / Unfall
Kursabsagen infolge Krankheit oder Unfall werden nur mit original Arztzeugnis akzeptiert. Eine Meldung an unser Sekretariat VOR dem Kurstag ist erforderlich.

Nichterscheinen
Bei unentschuldigtem *Nichterscheinen* ist eine Gebühr in der Höhe des ganzen Kurspreises fällig. Das nachträgliche Einreichen eines Arztzeugnisses wird NICHT akzeptiert.

Ungültiger Führerausweis / Führerausweisenzug
Kursteilnehmer ohne gültigen Führerausweis werden nicht zum Kurs zugelassen. In diesem Fall hat der Kursteilnehmer KEINEN Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten.

Gutscheine
Es werden nur original Gutscheine oder Gutschriften von WAB Zentralschweiz AG akzeptiert. Alle anderen Gutscheine von Drittanbietern werden nur nach Absprache entgegengenommen.

Kurssprache
Die WAB Kurse werden in deutscher Sprache durchgeführt. Fremdsprachige Kurse können auf Anfrage organisiert werden. 

Kurszeiten / Pünktlichkeit / Zu spätes Eintreffen
Die WAB Kurse dauern 8 Stunden. Kursort und Kurszeiten sind dem schriftlichen Aufgebot zu entnehmen. Wer zu spät zum Kurs erscheint, kann grundsätzlich nicht mehr zum Kurs zugelassen werden und hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Bei geringfügiger Verspätung obliegt der Entscheid über die Kursteilnahme dem Kursleiter.

Verpflegung
Das Mittagessen ist NICHT im Kurspreis inbegriffen wird aber organisiert ( Restaurant ). Kaffee und Gipfel werden den Kursteilnehmern in der Vormittagspause gratis offeriert. Zudem kann ganztags gratis Mineralwasser konsumiert werden.

Haftung / Versicherung
Der Kursteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Kurs teil. Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Im Kurspreis inbegriffen ist eine Kollisions-Kasko für die Teilnehmerfahrzeuge. Bei eigenem Verschulden wird dem Verursacher ein Selbstbehalt von mindestens Fr. 1'000.- je Schadenfall angelastet.

Fahrzeug der Kursteilnehmer
Zum WAB Kurs 1 werden nur Fahrzeuge zugelassen, welche den üblichen Zulassungsvorschriften entsprechen. Abgeänderte oder fahruntaugliche Fahrzeuge werden nicht zum Kurs zugelassen. Mit SPIKES – Reifen ausgerüstete Fahrzeuge können nicht am WAB Tag 1 teilnehmen. Wenn nötig, kann ein Fahrzeug für den WAB Tag 1 gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.- gemietet werden. Eine frühzeitige Reservation ist hierfür erforderlich.

Verhalten der Kursteilnehmer
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, wird von den Kursteilnehmern ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Verhält sich ein Kursteilnehmer störend oder ausfällig, kann er, nach einer vorgängigen mündlichen Verwarnung,  vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat er KEINEN Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.

Zustand der Kursteilnehmer
Teilnehmer, welche unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen werden nicht zum Kurs zugelassen. In diesem Fall hat der betreffende Kursteilnehmer KEINEN Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.

ASA Kursbestätigung
Die WAB Zentralschweiz AG behält sich das Recht vor, die ASA Kursbestätigung erst nach vollständiger Bezahlung der Kurskosten an den Teilnehmer auszuhändigen.

Kursabsage durch die WAB Zentralschweiz AG
Falls ein ausgeschriebener Kurs, aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde kein Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch rückvergütet.

Des Weiteren behält sich die WAB Zentralschweiz AG das Recht vor, einen gebuchten Kurs spätestens vier Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren ,falls aus irgendwelchen Gründen weniger als 6 Kursteilnehmer zum Kurs eingeschrieben sind.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sursee LU.


Die AGB werden mit einer Anmeldung automatisch akzeptiert.

Aus Gründen der Einfachheit, wurde auf die Ausführungen in der weiblichen Form verzichtet.

AGB – WAB Zentralschweiz AG, Ruswil, 01.05.2008
 
 
 
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